Man kaufte ihn im Zuchthause bei den Branntweinverkäufern. Es gab ihrer mehrere, und sie betrieben diesen Handel ununterbrochen und mit Erfolg, obwohl es nur wenig Trinkende und »Bummelnde« gab, weil das Bummeln Geld erforderte, das die Arrestanten nur schwer erwerben konnten. So ein Handel wurde auf eine recht originelle Weise gegründet, betrieben und geduldet. Ein Arrestant kennt kein Handwerk und will nicht arbeiten (es gab solche Arrestanten), will aber Geld haben; dabei ist er ein ungeduldiger Mensch und möchte sich schnell bereichern. Er hat einiges Geld für den Anfang, und so entschließt er sich, einen Branntweinhandel zu eröffnen; das Unternehmen ist kühn und mit großem Risiko verbunden. Man kann es leicht mit seinem Rücken bezahlen und zugleich die Ware und das Kapital verlieren. Aber der Branntweinverkäufer geht auf dieses Risiko ein. Anfangs hat er nur wenig Geld und schmuggelt darum zum ersten Mal den Branntwein selbst ins Zuchthaus; er verkauft ihn natürlich mit großem Nutzen. Diesen Versuch wiederholt er ein zweites und ein drittes Mal, und sein Handel kommt, wenn ihn die Obrigkeit nicht erwischt, schnell in Schwung. Erst dann gründet er ein richtiges Geschäft auf breiterer Grundlage; er betreibt es als Unternehmer und Kapitalist, hält sich Agenten und Gehilfen, riskiert viel weniger, verdient aber immer mehr. Das Risiko wird für ihn von seinen Helfern getragen.
Im Zuchthause gibt es immer viele Leute, die ihre ganze Habe bis auf die letzte Kopeke verpraßt, verspielt, verbummelt haben, elende und abgerissene Leute ohne Handwerk, aber mit einer gewissen Kühnheit und Entschlossenheit begabt. Diese Leute haben als einziges Kapital nur noch ihre Rücken heil; der Rücken kann immer noch zu etwas dienen, und so ein verbummelter armer Teufel steckt nun dieses letzte Kapital ins Geschäft. Er geht zum Unternehmer und verdingt sich ihm zum Einschmuggeln von Branntwein ins Zuchthaus; ein reicher Branntweinverkäufer hält sich mehrere solcher Arbeiter. Irgendwo außerhalb des Zuchthauses gibt es einen Menschen, – einen Soldaten, einen Kleinbürger, zuweilen sogar eine Dirne, – der für das vom Unternehmer gelieferte Geld und eine verhältnismäßig gar nicht geringe Provision in der Schenke Branntwein kauft und diesen, an irgendeinem versteckten Ort verwahrt, an dem die Arrestanten zu arbeiten pflegen. Der Lieferant probiert erst fast immer die Güte des Branntweins und ersetzt die ausgetrunkene Menge in unmenschlicher Weise durch Wasser; der Arrestant hat keine andere Wahl und darf nicht allzu wählerisch sein; er muß zufrieden sein, wenn er sein Geld nicht gänzlich verloren hat und irgendeinen Branntwein, ganz gleich welcher Güte, geliefert bekommt. Zu diesem Lieferanten kommen also die ihm vorher vom Branntweinverkäufer im Zuchthause bekanntgegebenen Schmuggler mit Rindsdärmen. Die Därme werden erst gewaschen, dann mit Wasser gefüllt und behalten auf diese Weise ihre ursprüngliche Feuchtigkeit und Dehnbarkeit, um mit der Zeit zur Aufnahme des Branntweins geeignet zu sein. Der Arrestant füllt die Därme mit Branntwein und wickelt sie dann um sich, nach Möglichkeit um die diskretesten Körperteile. Darin äußert sich natürlich die ganze Geschicklichkeit und Diebeslist des Schmugglers. Es steht ja zum Teil auch seine Ehre auf dem Spiel; es gilt, die Begleitsoldaten und die Wachtposten anzuführen. Er führt sie auch an: der Begleitsoldat, der manchmal ein unerfahrener Rekrut ist, läßt sich von einem geschickten Schmuggler fast immer anführen. Natürlich wird der Soldat vorher sondiert, außerdem werden die Zeit und der Ort der Arbeit in Betracht gezogen. Der Arrestant ist beispielsweise ein Ofensetzer und kriecht auf den Ofen; wer kann sehen, was er da oben treibt? Der Soldat kann ihm doch nicht nachsteigen. Beim Zuchthause angekommen, nimmt er für jeden Fall eine Münze, ein silbernes Fünfzehn- oder Zwanzigkopekenstück in die Hand und wartet am Tore auf den Gefreiten. Der diensthabende Gefreite muß jeden von der Arbeit heimkehrenden Arrestanten durchsuchen und betasten und darf ihm erst dann das Tor öffnen. Der Branntweinschmuggler rechnet gewöhnlich darauf, daß man sich genieren wird, ihn an gewissen Stellen besonders eingehend zu betasten. Ein gewitzigter Gefreiter kommt manchmal aber auch an diese Stellen und findet den Schnaps. Dann bleibt das allerletzte Mitteclass="underline" der Schmuggler drückt dem Gefreiten, ohne daß es der Begleitsoldat merkt, schweigend die schon bereitgehaltene Münze in die Hand. Manchmal kann er dank diesem Manöver den Branntwein glücklich einschmuggeln. Manchmal mißlingt aber dieses Manöver, und dann muß der Arrestant sein letztes Kapital, d.h. den Rücken, hergeben. Der Vorfall wird dem Major gemeldet, das Kapital wird mit Ruten gezüchtigt, und zwar sehr schmerzhaft, der Branntwein wird für den Fiskus konfisziert, und der Schmuggler nimmt alles auf sich und verrät den Unternehmer nicht; nebenbei bemerkt, nicht weil er sich etwa vor der Angeberei scheute, sondern weil diese für ihn unvorteilhaft wäre: seiner Portion Ruten entgeht er sowieso nicht, und der einzige Trost wäre, daß auch der andere die gleiche Portion bekäme. Aber er braucht den Unternehmer, obwohl der Schmuggler von ihm nach der Gepflogenheit und nach vorhergehender Abmachung keinerlei Entschädigung für den zerschlagenen Rücken bekommt. Was aber die Angebereien im allgemeinen betrifft, so stehen sie gewöhnlich in Blüte. Der Angeber hat im Zuchthause nicht die geringste Erniedrigung zu gewärtigen: eine Entrüstung gegen ihn ist sogar undenkbar. Man meidet ihn nicht und pflegt mit ihm freundschaftlichen Verkehr, und wenn es jemand einfiele, den Zuchthäuslern zu beweisen, wie gemein diese Angeberei ist, würde ihn niemand verstehen. Der vom Adel stammende Arrestant, der lasterhafte und gemeine Kerl, mit dem ich jeden Verkehr abgebrochen hatte, war mit dem Burschen des Majors, Fedjka, befreundet und diente ihm als Spion; dieser aber hinterbrachte alles, was er über die Arrestanten hörte, dem Major. Das war bei uns allen bekannt, aber es fiel niemals jemand ein, diesen Schurken zu bestrafen oder ihm etwas vorzuwerfen.