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5. Das zweiundfünfzigste (Feld der Staat Missouri) entsprach dem, wo das Gefängniß den Spieler aufnahm, der hier den dreifachen Einsatz zu opfern hatte, und von wo er nicht eher herauskam, als bis ein anderer, der ebensoviel zu zahlen hatte, seine Stelle einnahm.

6. Das achtundfünfzigste Feld (der Staat Californien) entsprach dem, welches einen Todtenkopf zeigte und das nach unerbittlicher Vorschrift den Spieler zwingt, sowohl den einfachen Einsatz zu zahlen, als auch ganz zurückzukehren und die Partie vom ersten Felde (dem Staate Rhode Island) aus aufs neue zu beginnen.

Der Staat Illinois, der auf der Karte vierzehnmal, nämlich auf dem fünften, neunten, vierzehnten, achtzehnten, dreiundzwanzigsten, siebenundzwanzigsten, dem zweiunddreißigsten, sechsunddreißigsten, einundvierzigsten, fünfundvierzigsten, fünfzigsten, vierundfünfzigsten, neunundfünfzigsten und auf dem dreiundsechzigsten Felde vorkam, entsprach den Feldern mit dem Bilde der Gans. Die Theilnehmer dürfen hier aber nicht verweilen, sondern ziehen um die Zahl der Augen, die sie durch den letzten Wurf erhalten hatten, weiter, bis sie auf ein Feld treffen, das nicht dem sympathischen Vogel vorbehalten war, um dessen Ehrenrettung William I. Hypperbone sich bemühte.

Bekam der Spieler beim ersten Würfeln freilich die Augenzahl neun, so würde er, von Gans zu Gans springend, sofort nach dem dreiundsechzigsten Felde gelangt sein. Da die Zahl neun nun mit zwei Würfeln nur auf zweierlei Weise erzielt werden kann, durch drei und sechs oder durch fünf und vier Augen, mußte sich der Partner im ersten Falle nach dem sechsundzwanzigsten Felde (dem Staate Wisconsin), im zweiten nach dem dreiundfünfzigsten Felde (dem Staate Florida) begeben.

Ein solcher begünstigter Theilnehmer gewinnt damit augenscheinlich einen großen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern. Dieser Vortheil ist indeß mehr ein scheinbarer als ein wirklicher, weil es ja darauf ankommt, das letzte Feld durch einen an Augenzahl genau passenden Wurf zu erreichen, und der Spieler um so viele Felder wieder zurückgehen muß, als er etwa zu viele Augen bekam.

Endlich ist nicht zu vergessen, daß jeder Partner, wenn ein anderer ihn einholte, diesem sein Feld überlassen, auf dessen zuletzt innegehabtes zurückweichen und außerdem noch einen einfachen Einsatz bezahlen mußte. Hiervon wurde er nur dann nicht betroffen, wenn er das betreffende Feld schon am Tage vor der Ankunft des zweiten Spielers verlassen hatte. Diese Ausnahme war von dem Testator in Hinblick auf die durch jede Ortsveränderung bedingten Verzögerungen zugestanden worden.

Nun gab es aber auch noch eine zweite, sicherlich recht interessante Frage, die durch Betrachtung der Karte allein nicht zu beantworten war.

Welches war in jedem Staate der Ort, wohin sich jeder der Spieler zu begeben hatte? War das die officielle Hauptstadt (der Regierungssitz), die durch ihre Bedeutung am meisten hervorragende Stadt, oder vielleicht eine geographisch oder geschichtlich merkwürdige Oertlichkeit?

Lag nicht die Vermuthung nahe, daß der Verstorbene auf Grund seiner vielfachen Reisen den durch irgend etwas berühmten Orten den Vorzug gegeben habe? Eine dem Testamente angefügte Bemerkung enthielt zwar diese Ortsbestimmungen, der Einzelne durfte darüber aber nichts erfahren, außer was ihm, nachdem für ihn gewürfelt war, telegraphisch mitgetheilt wurde. Diese Depesche hatte der Notar Tornbrock an jeden Theilnehmer dahin abzulassen, wo dieser sich entsprechend dem Verlaufe des Spiels zur Zeit gerade befinden sollte.

Selbstverständlich veröffentlichten die amerikanischen Zeitungen diese Nebenbestimmungen und erinnerten dabei daran, daß die Regeln des Edlen Gänsespiels in voller Strenge eingehalten werden müßten.

Was die Zeitbewilligung dafür betraf, daß sich die Spieler von einem Orte nach dem ihnen gemeldeten nächsten begaben, so war diese mehr als hinreichend, wenn auch an jedem zweiten Tage einmal gewürfelt werden sollte. Da es sich um sieben Spieler handelte, hatte jeder siebenmal zwei, also vierzehn Tage Zeit, und so viel brauchte er nicht, wenn die Depesche ihm auch von einem Ende der Union zum andern, z. B. von Maine nach Texas oder von Oregon nach dem äußersten Süden von Florida zu gehen vorschrieb. Jener Zeit war das ganze Bundesgebiet schon von einem engmaschigen Schienennetz bedeckt, und unter Benutzung der Fahrpläne und Verkehrskarten konnte man sehr schnell überallhin gelangen.

Das waren die Vorschriften, woran nicht zu mäkeln war. Hier hieß es entweder – oder, biegen oder brechen.

Die Betreffenden beugten sich.

Natürlich thaten das nicht alle mit dem nämlichen Eifer. In dieser Beziehung kamen dem Commodore Urrican nur Tom Crabbe – oder vielmehr John Milner – und etwa Hermann Titbury gleich. Max Real und Harris T. Kymbale betrachteten die Geschichte mehr vom touristischen Standpunkte, der eine, um Vorwürfe für Bilder zu wählen, der andere, um Stoff für Zeitungsartikel zu sammeln. Jovita Foley aber erklärte Lissy Wag in Bezug auf diese Angelegenheit folgendes:

»Ich werde, liebe Lissy, Herrn Marshall Field darum ersuchen, daß er Dir und auch mir einen Urlaub bewilligt, denn ich werde Dich unbedingt bis zum dreiundsechzigsten Felde begleiten…

– Die ganze Geschichte ist ja eine Tollheit! antwortete das junge Mädchen.

– O, das gerade Gegentheil, erwiderte Jovita Foley, und da Du es bist, die die sechzig Millionen Dollars des ehrenwerthen Herrn Hypperbone gewinnen wird…

– Ich?…

– Ja, ja, Du, Lissy. Du trittst mir dann für meine Bemühungen die Hälfte davon ab.

– Alles… wenn Du es wünschest…

– Angenommen!« rief Jovita Foley im größten Ernste.

Es versteht sich wohl, daß Frau Titbury ihrem Hermann auf allen seinen Kreuz-und Querzügen folgen sollte, obgleich das die doppelte Ausgabe verursachte. Würde es ihnen nicht ausdrücklich untersagt, zusammen zu reisen, so wollten sie es thun. Das schien für beide Theile besser zu sein.

Uebrigens drang Frau Titbury darauf, ebenso wie sie es durchgesetzt hatte, daß Herr Titbury seine Rolle als Partner übernahm, denn solches Hin-und Herfliegen von Ort zu Ort im Verein mit den dabei unumgänglichen Ausgaben erschreckten das ebenso furchtsame wie geizige Männchen gewaltig. Die herrschsüchtige Kate hatte aber einmal ihren Kopf aufgesetzt. und Hermann mußte wohl oder übel gehorchen.

Ganz ähnlich lag es mit Tom Crabbe, dem sein Traineur ebenfalls nicht von der Seite weichen wollte und der, das konnte man glauben, jenen schon tüchtig herumschleppen würde.

Ob der Commodore Urrican, Max Real und Harris T. Kymbale allein oder in Begleitung eines Dieners reisen wollten, darüber hatten sich die Genannten noch nicht ausgesprochen. Eine Testamentsklausel, die ihnen verboten hätte, einen Begleiter mitzunehmen, gab es nicht. Sie hatten also freie Wahl und konnten auch auf den einen oder den andern wetten, wie man auf Rennpferde zu wetten pflegt.

Wir brauchen hier wohl nicht besonders hervorzuheben, daß die posthume Excentricität William I. Hypperbone’s in der Neuen und sogar in der Alten Welt ein ungeheueres Aufsehen erregt hatte.

Bei der Speculationswuth der Amerikaner war nicht zu bezweifeln, daß sie gewaltige Summen auf den Ausgang der aufregenden Partie verwetten oder sich mit solchen daran mittelbar betheiligen würden.

Auf die eigenen Hilfsmittel gestützt, konnten freilich nur Hermann Titbury und Hodge Urrican, beide sehr reiche Leute, und etwa John Milner, der durch die Ringkämpfe Tom Crabbe’s viel Geld verdiente, darauf rechnen, daß sie unterwegs, wegen Nichterlegung der Einsätze, nicht aufgehalten würden. Ihrem Mitarbeiter Harris T. Kymbale erbot sich die »Tribune« – das war ja eine unschätzbare Reclame für das Blatt – den nothwendigen Credit zu eröffnen.

Max Real bekümmerte sich blutwenig um diese finanzielle Verpflichtung, die er werde erfüllen oder nicht erfüllen können. Das wollte er erst im eingetretenen Fall beurtheilen.

Was Lissy Wag anging, so suchte Jovita Foley deren Bedenken zu zerstreuen.

»Fürchte Dich nur nicht, meine Liebe, wir verwenden alle unsere Ersparnisse auf die Kosten der Reise.