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Als nächstes kam der Untersuchungsrichter auf den Leichnam zu sprechen, den der Herzog von Denver morgens um drei vor der Tür des kleinen Wintergartens in der Nähe des Brunnens gefunden hatte. Es sei kaum zu bezweifeln, daß der Schuß, der Cathcart getötet habe, in dem Gebüsch abgegeben worden sei, das etwa sieben Minuten vom Haus entfernt liege, und daß der Leichnam von dort zum Haus geschleift worden sei. Den Tod habe zweifellos der Lungendurchschuß verursacht. Die Geschworenen müßten entscheiden, ob dieser Schuß von Cathcart selbst oder von jemand anderem abgegeben worden sei; im letzteren Falle müßten sie ebenfalls entscheiden, ob dies versehentlich, in Notwehr oder vorsätzlich und in Tötungsabsicht geschehen sei. Bei der Frage des Selbstmordes müßten sie alles in Betracht ziehen, was ihnen über den Charakter und die Lebensumstände des Verstorbenen bekannt sei. Der Verstorbene sei ein Mann in der Blüte seiner Jahre und offenbar sehr vermögend gewesen. Er habe eine verdienstvolle militärische Laufbahn hinter sich und sei bei seinen Freunden beliebt gewesen. Der Herzog von Denver habe immerhin eine so hohe Meinung von ihm gehabt, daß er der Verlobung seiner Schwester mit dem Verstorbenen zugestimmt habe. Es spreche alles dafür, daß die Verlobten, wenngleich sie dies vielleicht nicht deutlich nach außen gezeigt hätten, sehr gut miteinander ausgekommen seien. Der Herzog behaupte, daß der Verstorbene ihn am Mittwochabend von seiner Absicht in Kenntnis gesetzt habe, die Verlobung zu lösen. Ob die Geschworenen glaubten, daß der Verstorbene daraufhin, ohne mit der Dame gesprochen oder ihr ein Wort der Erklärung oder des Abschieds geschrieben zu haben, sofort hingegangen sei und sich erschossen habe? Andererseits müßten die Geschworenen bedenken, welche Beschuldigung der Herzog von Denver laut eigener Aussage gegenüber dem Verstorbenen erhoben habe. Er habe ihm vorgeworfen, ein Falschspieler zu sein. In den Gesellschaftskreisen, denen die hier Beteiligten angehörten, sei ein Delikt wie Falschspiel weitaus schändlicher als Sünden wie Mord oder Ehebruch. Möglicherweise könne schon die Andeutung eines solchen Vorwurfs, ob begründet oder nicht, einen besonders ehrempfindlichen Menschen dazu treiben, Hand an sich zu legen. Ob aber der Verstorbene in diesem Sinne ein Mann von Ehre gewesen sei? Er sei in Frankreich erzogen worden, und die französischen Ehrbegriffe unterschieden sich sehr von den britischen. Der Untersuchungsrichter selbst unterhalte in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt geschäftliche Beziehungen zu Franzosen und könne denjenigen Geschworenen, die noch nie in Frankreich gewesen seien, nur nahelegen, diese unterschiedlichen Ehrbegriffe zu berücksichtigen. Unglücklicherweise habe ihnen der Brief mit den angeblichen Beschuldigungen nicht vorgelegt werden können. Außerdem könne man fragen, ob ein Selbstmörder sich nicht eher in den Kopf schießen werde. Man müsse sich fragen, wie der Verstorbene an den Revolver gekommen sei. Und schließlich müsse man sich in diesem Falle auch fragen, wer den Leichnam zum Haus geschleift habe und warum der oder die Betreffende dies unter so großer Anstrengung getan und dabei die Gefahr in Kauf genommen habe, den letzten vielleicht noch glimmenden Lebensfunken auszulöschen3, statt das Haus zu wecken und Hilfe herbeizurufen.

Wenn sie Selbstmord für ausgeschlossen hielten, blieben als weitere Möglichkeiten noch Unfall, Totschlag oder Mord. Zum ersteren: Wenn sie glaubten, daß der Verstorbene oder eine andere Person an diesem Abend aus irgendeinem Grunde den Revolver des Herzogs von Denver genommen und beim Betrachten, Säubern, Schießen oder sonstigen Hantieren mit der Waffe versehentlich einen Schuß ausgelöst und den Verstorbenen getötet habe, so müßten sie auf Tod durch Unfall erkennen. Wie aber wollten sie in diesem Falle das Verhalten derjenigen Person erklären, die den Leichnam zur Tür geschleift habe, wer auch immer das sei?

Der Untersuchungsrichter setzte sich dann mit dem juristischen Begriff des Totschlags auseinander. Er hielt den Geschworenen vor, daß bloße Worte, und seien sie noch so beleidigend oder drohend, keinesfalls die Tötung eines Menschen rechtfertigten; außerdem müsse der Streit plötzlich und ungeplant ausbrechen. Wenn sie zum Beispiel glaubten, der Herzog sei vielleicht hinausgegangen, um seinen Gast zu bitten, ins Haus zurückzukehren und zu Bett zu gehen, dieser aber habe darauf mit Schlägen oder Gewaltandrohung geantwortet, woraufhin der Herzog, da er bewaffnet gewesen sei, ihn in Notwehr erschossen habe, so sei dies nur Totschlag. In diesem Falle aber sei zu fragen, aus welchem Grunde der Herzog mit einer tödlichen Waffe in der Hand zu dem Verstorbenen hinausgegangen sei. Außerdem stehe diese Annahme in direktem Widerspruch zur Aussage des Herzogs selbst.

Schließlich und endlich müßten sie entscheiden, ob es hinreichende Anzeichen für Vorsatz gebe, um eine Anklage wegen Mordes zu rechtfertigen. Sie müßten sich fragen, ob jemand ein Motiv, die Mittel und die Gelegenheit gehabt habe, Cathcart zu töten; und ob sie für das Verhalten dieser Person eine andere plausible Erklärung geben könnten. Und wenn sie glaubten, daß es eine solche Person gebe und daß diese Person sich in irgendeiner Weise verdächtig oder zweifelhaft verhalten oder willentlich Beweise unterdrückt habe, die für den Fall von Bedeutung seien, oder (und hier sprach der Untersuchungsrichter mit besonderem Nachdruck, wobei er starr über des Herzogs Haupt hinwegsah) daß diese Person in täuschender Absicht andere Beweise konstruiert habe - dann müsse das alles zusammen eine Schuldvermutung gegen den einen oder anderen ergeben, in welchem Falle sie gehalten seien, gegen den Betreffenden Anklage wegen vorsätzlichen Mordes zu erheben. Und, fügte der Untersuchungsrichter hinzu, bei der Würdigung dieses Aspektes müßten sie sich auch eine Meinung darüber bilden, ob die Person, die den Leichnam zur Tür des Wintergartens geschleift habe, dies in der Absicht getan habe zu helfen oder etwa, um die Leiche in den Gartenbrunnen zu werfen, der sich, wie sie von Inspektor Craikes gehört hätten, unmittelbar bei der Fundstelle der Leiche befinde. Wenn die Geschworenen überzeugt seien, daß Cathcart ermordet worden sei, sich aber nicht imstande sähen, diesen Mord auf Grund der Beweislage einer bestimmten Person zur Last zu legen, könnten sie auf Mord durch Unbekannt erkennen; wenn sie sich hingegen in der Lage sähen, eine bestimmte Person dieses Verbrechens zu bezichtigen, so dürften sie sich durch ihren Respekt vor dieser Person oder diesen Personen nicht davon abhalten lassen, ihre Pflicht zu tun.

Angeleitet von diesen unübersehbaren Winken erhoben die Geschworenen, ohne besonders lange zu beraten, Anklage wegen vorsätzlichen Mordes gegen Gerald Herzog von Denver.

Die grünäugige Katze

»Und ein Schluck für den Hund mit der Nase am Grund -«

Drink, Puppy, drink

Es gibt Leute, für die das Frühstück die beste Mahlzeit des Tages ist. Andere, weniger robuste, halten es für die schlechteste, und das schlechteste von allen Frühstücken der Woche ist für sie das Sonntagmorgenfrühstück.

Von denen, die um den Frühstückstisch des Jagdhauses versammelt saßen, fand, nach ihren Gesichtern zu urteilen, keiner Gefallen an diesem Tag, der fälschlicherweise Tag der süßen Erquickung und heiligen Liebe genannt wurde. Der einzige am Tisch, der weder verärgert noch verlegen wirkte, war der Ehrenwerte Freddy Arbuthnot, der sich schweigend bemühte, dem Bückling auf seinem Teller die ganze Gräte auf einmal herauszunehmen. Allein das Vorhandensein eines so gewöhnlichen Fisches auf dem Frühstückstisch der Herzogin ließ auf einen leicht aus den Fugen geratenen Haushalt schließen.

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wörtlich