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Kornitzer bleibt fünf Tage zuhause, es ist eine leere Zeit, er hat Angst, er werde sterben, er hat Angst, vor lauter Angst zu sterben. Das hat er schon einmal erlebt, als er sich so unendlich aufregte über den Fall Auerbach. Oder über das, was Philipp Auerbach zu einem „Fall“ werden ließ. Er hat den Schmerz im Gedächtnis behalten, die blanke Panik, er glaubte damals an einen Infarkt. Doch jetzt ist er älter und erfahrener, auch dünnhäutiger: also ein Anfall. Die Panik bleibt aus, aber er will sich schonen und auch Claire nicht ängstigen. Worüber hatte der Professor Kranz gesprochen? Der Vortrag hieß „Art. 104 des Grundgesetzes in psychiatrischer Betrachtung.“ Der erste Absatz des Artikels 104 hörte sich sehr vernünftig an: Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden. Und so ging es milde und verständnisvoll weiter. Die Regelung, wann jemand in Haft genommen werden durfte, war eindeutig. Nein, die Väter und Mütter des Grundgesetzes, von denen einige die Erfahrung der ungerechtfertigten Inhaftierung erlitten hatten, sorgten vor. Sie hatten eng zusammen im Chorherrenstift auf Herrenchiemsee als Verfassungskonvent getagt. Die Wahl war nicht wegen der Schönheit der Insel auf Herrenchiemsee gefallen, sondern weil es nur zwei Telephonanschlüsse gab, der Ausschuß sollte unbeeinflußt vom amtlichen Getriebe gründliche Arbeit leisten. Und es war auch nicht das Interesse der jungen Bundesrepublik gewesen, nachdem so viele aus Willkür Inhaftierte entlassen worden, auf die Todesmärsche geschickt worden waren, so viele zu versorgen, wiedereinzugliedern waren, die Gefängnisse von neuem randvoll zu füllen. Aber die Männer in der Untersuchungshaft, die Frauen und Kinder auf der Straße, das Schreien, das Klagen, der ganze Jammer, der Kornitzer häufig in den Ohren gellte, die instinktive theatralische Ausstellung der Unschuldsvermutung — hatte Professor Kranz möglicherweise solche Sorgen der Freiheitsberaubung pathologisiert? Wie der Gerichtspsychiater mit der NS-Vergangenheit Auerbachs Charakter kategorisiert und pathologisiert hatte? Gab es überhaupt einen einzigen Gerichtspsychiater ohne eine solche Vergangenheit? mußte sich Kornitzer fragen, und er war froh, daß das Zivilgericht kaum einen Bedarf an Gerichtspsychiatern hatte. Hatte der Vortragende den „Berufsverbrecher“, den die Nazis als eine Kategorie Mensch erfunden und erdacht hatten, wieder aufleben lassen? Die Gestalt, die prinzipiell andere und sich hochgradig gefährdet und die deshalb eingesperrt werden muß zum Nutzen der Gemeinschaft? Die Nazis hatten auch Juden als prinzipielle Devisen-Schieber, als chronische Steuerflüchtlinge gebrandmarkt, also in die Nähe der Berufsverbrecher aus Charakterneigung gerückt und sie noch nach ihrer Ausreise jahrelang beobachten und bespitzeln lassen. (Auch in Havanna hatte es eine NSDAP-Auslandsorganisation gegeben, nach außen hin hatten ihre Mitglieder Eintöpfe propagiert, deutsches Bier und deutsches Liedgut, in Wirklichkeit hatten sie die jüdischen Emigranten bespitzelt und denunziert, Zuträger, Lakaien, Speichellecker aus kaltem Interesse.) Das Vermögen dem deutschen Reich verfallen. Das war die Formel auf den Ausbürgerungspapieren, der Emigrant verfiel, verfiel, erbleichte vor Sorge um sein Leben, und sein Vermögen verfiel, verfiel, bis der Rest dem deutschen Reiche verfallen war. Hatte Professor Kranz im großen Verhandlungssaal des Landgerichts Vorstellungen über die Untragbarkeit bestimmter Bürger auf freiem Fuß geäußert, gleich welcher Meinung und Parteiung? Auf eine rasche Wegsperrung von Kommunisten, Homosexuellen, Fürsorgezöglingen gedrungen, vielleicht auch die von pathologisch renitenten Mädchen, wobei sich Kornitzer ja zweifellos an das Unglück mit Selmas Aufenthalt in Deutschland erinnern mußte? Es ist nicht auszudenken, es wurde nicht überliefert, was Professor Kranz wirklich gesagt hat, Peinigendes, in eine Vergangenheit Weisendes gewiß, an der er seinen ganz persönlichen Anteil hatte. Und nur Kornitzers drastische physische Reaktion ist überliefert wie ihr Schatten. Es kommt jemand heran! sagte sich Kornitzer, die Einschläge kommen näher, sagte er sich, und ich bin ihnen ausgesetzt. Sein Arzt bescheinigt ihm Herzleistungsschwäche, Durchblutungsstörungen, Unsicherheit beim Gehen, Schwanken. Ja, die Welt schwankt unter seinen Füßen, oder schwanken seine Füße auf dem Grund, er hat kein wirkliches Empfinden dafür. Die Krankschreibung wird zu seiner Personalakte genommen.

Kornitzer vermeidet daraufhin das Gehen, kauft sich ein Auto, mit dem er zum Landgericht fährt, das macht das Gehen nicht sicherer, aber die Unsicherheit ist nicht mehr so offensichtlich. Im Auto fühlt er sich gepanzert. Er klagt auch über die verpestete Luft in Mainz-Mombach, die seiner Gesundheit abträglich sei. Die Waggonfabrik arbeitet, die Produktion der Glasfabrik läuft auf Hochtouren, so viel ist in Scherben gegangen, will verglast, eingekittet werden. Der Schuhwichsefabrik entweichen scharfe Dämpfe, die Essigfabrik produziert sauren Gestank, im Hafen werden polternd Güter verladen, die Schleppschiffe dünsten Dieselöl aus, Kohlen werden aufgeschippt in einer schwarzen Staubwolke. Das Wort „Emission“ ist noch nicht erfunden; eigentlich, das sagt Kornitzer nicht, ist er in einem Dreckloch gelandet, aber gebunden an das Haus, das Opfer-des-Faschismus-Haus. Würde er nicht darin wohnen, er würde versuchen, mit leichtem Gepäck umzuziehen, aber vielleicht dringt die Verpestung der Luft überallhin in der Stadt.