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Der Landgerichtspräsident schickt auf den mündlichen Auftrag des Herrn OLG. Präs. an das Justizministerium ein Konvolut, bestehend aus:

3 Dienstlichen Äußerungen,

3 Vernehmungsniederschriften,

2 Zeitungsexemplaren,

1 Aktennotiz.

Es hat den Betreff: Verstoß gegen Dienstpflichten. Die Aktennotiz ist karg und knapp. Sie ist vier Tage nach der Tat geschrieben, die später als ein Vorfall zu registrieren oder zu eliminieren war. Landgerichtsdirektor Haldt schrieb: Heute, und das Datum ist der 24. September 1956, also: Heute, um 10.45 Uhr rief ich Landgerichtsdirektor Dr. Kornitzer auf seinem Dienstzimmer an und fragte ihn, ob er heute sich wohl genug fühle zu einer persönlichen Vernehmung durch mich. Er erklärte zunächst, er habe aus der Unterredung mit Landgerichtsdirektor Brink am vergangenen Freitag entnommen, daß er durch den Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten vernommen werden solle. Er habe sich hierüber so aufgeregt, daß er sich nicht in der Lage gefühlt habe, am Freitagnachmittag oder am Samstag sich persönlich vernehmen zu lassen (auch nach Aufklärung des Mißverständnisses nicht durch mich), und bat wiederholt, ihn schriftlich anzuhören, da ihm ärztlicherseits jede Erregung streng untersagt sei und er befürchten müsse, daß seine Nerven einer persönlichen Vernehmung nicht gewachsen seien. Er bat wiederholt, sich mit einer schriftlichen Erklärung zufrieden zu geben, ihm aber genauer anzugeben, worüber er sich äußern solle. Ich erwiderte ihm, daß ich zwar den Auftrag habe, ihn persönlich zu hören, aber trotzdem mit Rücksicht auf sein Vorbringen wegen seiner Gesundheit mich zunächst mit einer schriftlichen Erklärung zufrieden geben wolle. Er versprach, mir diese bis morgen (Dienstag, den 25. 9. 56 10 Uhr) zukommen zulassen.

Aber worin besteht der Verstoß gegen die Dienstpflichten, dessen sich Kornitzer nach Auffassung seines Vorgesetzten schuldig gemacht hat? Er hat gegen das Mäßigungsgebot verstoßen und seine private Erbitterung, Enttäuschung über die Zurücksetzung, als dienstältester Richter nicht weiter aufzusteigen und zum Präsidenten ernannt zu werden, in den Gerichtssaal getragen, da gehört sie nicht hin. Den Aufstieg auf der Karriereleiter bestimmt nicht die Gerechtigkeit, das Dienstalter, sondern die Opportunität, andere sprechen von Eignung. Sich dagegen aufzulehnen ist ein Verstoß. Ein gekränkter Direktor ist als Präsident nicht geeignet. Es ist ein Verstoß gegen die Dienstpflichten, dies zu ignorieren. Es ist ein Verstoß gegen die Dienstpflichten, sich ahnungsloser zu stellen als man ist. Auch die flackernde Emotion, sich aufzuregen, mit den Nerven fertig zu sein, nicht in der Lage zu sein, einer mündlichen Anhörung Folge zu leisten, paßt nicht zum Bild eines Landgerichtsdirektors, wie er im Buche steht. Keinen kühlen Kopf zu behalten, verstößt gegen die Usancen der Justiz. (Ein kaltes Herz und ein sich überlegen gebender Verstand sind vorausgesetzt.) Es wird als ein Affront wahrgenommen, wenn ein Richter Persönliches vor den Prozeßgegnern ausbreitet, eine Einladung ausspricht. Seine Befindlichkeit spielt keine Rolle. Was geht es die Prozeßgegner an, ob der Richter Kopfschmerzen hat, ob ihn ein Paragraph des Grundgesetzes schmerzt, der ihm aus persönlichen Gründen im Kopf herumspukt? Er hat sich im Gerichtssaal auf die Zivilprozeßordnung, auf die Tatbestände dieses eben anhängigen Verfahrens zu konzentrieren. Die Abschweifung, der größere Überblick, der Blick in die Abgründe sind Zeichen des Verstoßes.

Als Kornitzer am Freitag nach Hause gekommen war, hatte Claire am Bügelbrett gestanden und seine Hemden geplättet. Der ruhigen, großen Bewegung zuzusehen, tat ihm gut, auch die Wärmeabstrahlung des Bügeleisens gefiel ihm. Und auch Claire zu sehen, wie sie dastand mit den schwer gewordenen Beinen, fest auf der Erde, „geerdet“, obwohl sie sich in Mainz, der Stadt, die ihn gewählt hatte, die sie nicht gewählt hatte, nicht leicht tat. Claire zu sehen, wie er sie immer gesehen hatte, war ein inneres Bild, er sah ja nicht ihre Makel, er sah ihre Kraft, ihr Lächeln mit dem ausgeflickten goldenen Eckchen eines Zahnes, er sah sie, wie er sie in Berlin auf dem Westbalkon der Cicerostraße gesehen hatte, als sie ein Teil des Universum gewesen war, mit anderen Worten: er sah sie ganz, auch wie er sie sich in Kuba vorgestellt hatte in der Ausgesetztheit, er sah sie in Liebe und nicht in attraktiven oder weniger attraktiven Partikeln, und nicht eigentlich ihre geschwollenen Handgelenke und die Beine unter dem Bügelbrett. Er sah ihre sichere, sicher umfaßte Gestalt, und das tat ihm gut. (Andere, die hier nicht zu Wort kommen, hätten ihre wäßrig gewordenen Beine „Stempel“ genannt oder „Elefantenbeine“, aber Kornitzer hätte das überhört, wie er vieles überhören mußte und wollte. Das Tuscheln, das Quatschen, das Beiseitesprechen mit verdrehten Augen.) Und Claire, seine nierenkranke Frau, die ja wußte, warum ihre Beine so anschwollen, trug bei solcherlei Geschwätz (von Landgerichtsdirektors- oder Landgerichtsratsgattinnen? — Ist sie Jüdin oder nicht? Warum bekennt sie sich nicht? Sie könnte es sein, muß es aber nicht, vielleicht alles sehr zweifelhaft?) ohnehin die Nase hoch. Was wußten die denn? Was hatten die erlebt beim Taschentücherumhäkeln und auf Abiturbällen, beim Zurechtrücken ihrer Büstenhalter, Verstecken ihrer Taschentücher nach beiläufigen Entjungferungen auf Parkbänken in der Rheinaue, bei NS-Frauenschaftstreffen und bei der Taufe ihrer Kinder (von der Traufe in die Taufe), und vielleicht noch beim Aufsetzen von Pappnasen mit ihren ehemaligen Verlobten und den ihnen später angetrauten lieben Männern beim Karneval? Oh ja, zwei propere Kinder hatten sie auch geboren in die reiche Bundesrepublik hinein, die Photos und die Objekte der Photos zeigten sie gerne herum, während Claire ihre Kinder verloren glauben mußte. Darüber war nicht zu sprechen, es war ein Abgrund von Schmerz. Sich mit diesen Damen zu soziieren, darüber war sie erhaben.

Kornitzer hatte nicht gleich erzählt, was geschehen war, am Freitagabend erst, nach einer Beruhigung. Als er in die Wohnung kam, lief der Plattenspieler, und während Claire bügelte, hörte sie die Bach-Kantate 147, hörte sie mit allen Sinnen, und er spürte, auch das Bügeleisen rutschte leichter über den Baumwollstoff, als der Sopran sich erhob.

Jedoch dein Mund und dein verstockt Gemüte

Verschweigt, verleugnet solche Güte;

Doch wisse, daß dich nach der Schrift

Ein allzu scharfes Urteil trifft!