Die Annalen der römischen Geschichte verzeichnen in den Jahren von 361 bis 349 immer wieder Kämpfe mit den Kelten (361, 360, 349), gelegentlich auch mit latinischen Städten wie Tibur (360) und Praeneste, mit dem ein längerer Krieg (von 368 bis 354) geführt werden mußte. Wichtiger als diese überwiegend lokalen Auseinandersetzungen, die ein wachsendes römisches Übergewicht erkennen lassen, sind die von Rom abgeschlossenen Verträge, im Jahre 354 der hundertjährige Friede zwischen Rom und Caere und im Jahre 348 der 2. römischkarthagische Vertrag. Caere galt zunächst als Bundesgenosse (socius) der Römer, später war es Halbbürgergemeinde (civitas sine suffragio), und zwar geradezu das Muster einer solchen, denn die Liste der Bürger ohne Stimmrecht wurde später die «Liste der Caeriten» (tabula Caeritum) genannt. Während über einen weiteren Vertrag, den zwischen Rom und den Samniten (gleichfalls aus dem Jahre 354), nichts bekannt ist, sind die Bestimmungen des 2. Karthagervertrages (348) ausführlich überliefert. In dem Vertrag findet sich eine neue Abgrenzung des beiderseitigen Hoheitsgebiets: Rom beansprucht für sich die Herrschaft in ganz Latium, doch ist dies nur ein Anspruch, da in der Urkunde zwischen zwei Kategorien von Städten unterschieden wird: zwischen solchen, die Rom nicht untertänig sind, und solchen, die gleichfalls unabhängig, aber durch ein Vertragsverhältnis mit Rom verbunden sind. Die Karthager sind berechtigt, sich der von Rom unabhängigen Städte zu bemächtigen, sie dürfen sogar aus ihnen Einwohner und Beute fortschleppen (Recht des sylan), jedoch müssen die Städte danach Rom übergeben werden. Während es den Römern verboten ist, in Sardinien und Libyen Handel zu treiben, ist es ihnen in Sizilien und Karthago selbst gestattet. Für die römischen Kauffahrer ist eine Fahrtgrenze festgesetzt, sie wird durch das <Schöne Vorgebirge) (Kap Farina) einerseits und durch Mastia (in Spanien) markiert: in dieser Zone durften die Römer sich nicht als Seeräuber betätigen, auch ist ihnen die Gründung von Städten in diesem Raum (ebenso auch in Sizilien und Sardinien) untersagt. Dem Vertrag zufolge war Rom also schon damals keine reine Landmacht mehr, es muß fähig gewesen sein, gewisse maritime Expeditionen durchzuführen.
Nicht gut begründet ist dagegen die angebliche Dedition der Campaner an Rom vom Jahre 343 v. Chr. und der diesem Ereignis unmittelbar folgende 1. Samnitenkrieg (343-341). Beide Ereignisse sind historisch äußerst zweifelhaft; es ist ganz und gar nicht wahrscheinlich, daß die Römer die Sidiciner den Samniten überantwortet haben, wie in den Friedensbedingungen zu lesen steht; vielmehr dürften Römer und Samniten gegen die
Sidiciner gemeinsame Sache gemacht haben.
Von großer geschichtlicher Bedeutung ist dagegen der Aufstand der Latiner gegen Rom im Jahre 340. Es ist dies eine Bewegung, die nicht nur die altlatinischen Gemeinden, sondern auch die latinischen Kolonien erfaßt hat. Nur wenige Orte sind in der Not den Römern treu geblieben, unter ihnen Ardea, Lavinium, dazu die Kolonien Sutrium und Nepet. Angeblich haben die Latiner die Forderung an die Römer gerichtet, hinfort den einen Consul und die Hälfte der Senatoren stellen zu dürfen. Während sich die Latiner der Hilfe der Volsker, Aurunker und Sidiciner zu versichern wußten, hatten die Römer in den Samniten Bundesgenossen. Wo die entscheidende Feldschlacht geschlagen worden ist, bleibt ungewiß, vielleicht bei Sinuessa am Mons Massicus. Roms Sieg brachte die Auflösung des politischen Latinerbundes, der von nun an nur noch als sakrale Vereinigung weiterbestanden hat. Rom aber ging dazu über, sein Verhältnis zu den einzelnen latinischen Gemeinden auf Grund ihres Verhaltens in der vorausgegangenen Auseinandersetzung zu regeln: die einzelnen Gemeinden wurden zunächst isoliert, commercium und conubium, ebenso gemeinsame Landtage zwischen ihnen (concilia) untersagt. Die Latinerstädte erscheinen in drei verschiedene Kategorien eingeteilt, die erste von ihnen ist die kleine Gruppe der autonomen Städte wie Tibur, Praeneste, Lavinium und Cora. Die Bürger der zweiten Gruppe wie die von Aricia, Lanuvium, Nomentum, Pedum u. a. fanden Aufnahme in das römische Bürgerrecht, Tusculum erhielt als Gemeinde Verzeihung, seine Bürger behielten die civitas Romana. Schlechter gestellt waren dagegen Gemeinden wie Fundi und Formiae, dazu die campanischen Städte Capua, Cumae und Suessula: all diese sind nur in den Besitz des römischen Halbbürgerrechts (civitas sine suffragio) gelangt; Fundi und Formiae entbehrten dazu der Selbstverwaltung, die vielmehr in die Hände römischer Magistrate gelegt wurde.
Der politischen Neuordnung des Jahres 338 liegt zweifellos eine großangelegte politische Konzeption zugrunde: es ist das Divide et impera, das, hier zum ersten Male in der römischen Politik, seine Triumphe feiert. Die Devise als solche stammt allerdings, wie J. Vogt gezeigt hat, erst aus der Zeit Ludwigs XL von Frankreich (1461-1483), die Sache aber ist altrömisch. Unter sparsamer Verwendung des römischen Bürgerrechts hatte die römische Staatsführung ihr Ziel vollauf erreicht: Rom und die latinischen Gemeinden aber sind auf dem besten Wege, zu einer Einheit zusammenzuwachsen, es ist hier eine römischlatinische Wehrgemeinschaft im Entstehen, diese ist der politische Kern des römischen Italien geworden. Ein Blick auf das gleichzeitige Griechenland enthüllt die Bedeutung des klugen römischen Vorgehens: während auf dem Schlachtfeld bei Chäronea die Totenglocke für die Welt der griechischen Poleis geläutet wird, ist Rom dabei, seine machtmäßigen Grundlagen unter Heranziehung des stammverwandten latinischen Elements beträchtlich zu erweitern und sie für die Folgezeit auf festem Boden zu verankern. Die Römer haben hier in einzigartiger Weise vorausschauende Arbeit geleistet, bei der sich Großzügigkeit mit Zielstrebigkeit verbindet.
In die Zeit unmittelbar nach der Neuordnung des Verhältnisses zwischen Rom und den Latinern fällt die erste Berührung zwischen Rom und der griechischen Welt. Es ist die Expedition Alexanders des Molossers, des Oheims und Schwagers Alexanders des Großen, der auf den Hilferuf Tarents von Albanien nach Süditalien übersetzte (334). Alexander von Epirus war nicht der erste Herrscher, der, vom Osten kommend, seinen Fuß auf italischen Boden gesetzt hat: wenige Jahre zuvor (338) hatte der spartanische König Archidamos III., gleichfalls als Bundesgenosse Tarents, im Kampfe gegen die Messapier sein Leben verloren. Unter den Gegnern des Molosserkönigs Alexander aber befanden sich vor allem die Samniten, und diese Gegnerschaft war es, die zu einem förmlichen Abkommen zwischen ihm und den Römern geführt hat (um 333-331). Die politische Verbindung ist jedoch bald wieder gelöst worden, denn Alexander der Molosser wurde schon im Jahre 331/30 v. Chr. bei Pandosia durch den Dolch eines tarentinischen Verbannten hinweggerafft.
Mit seinem Ausgreifen nach Campanien hatte Rom in einer Landschaft Fuß gefaßt, die bisher vor allem von dem oskischsamnitischen Element als Einflußsphäre betrachtet worden war. Seit 338 aber stand Rom im Bunde mit Capua, einer Griechenstadt, die aber seit einem vollen Jahrhundert durch Samniten regiert wurde. Auch Cumae war Bundesgenosse der Römer. In diese erste Periode römischcampanischer Beziehungen wurde früher die erste Prägung des römischcampanischen Silbergeldes gesetzt (sog. 1. römischcampanische Serie), doch hat sich diese Theorie nicht aufrechterhalten lassen.
Der römischsamnitische Gegensatz entlud sich schließlich in dem großen 2. Samnitenkriege (328-304). Der Krieg hat an die Römer besonders hohe Anforderungen militärischer Art gestellt. Bisher gewohnt, in festgeschlossener Phalanx zu kämpfen, hatten die Römer es dieses Mal mit einem Gegner zu tun, der sich auf den Kleinkrieg in den Bergen des Apennin aufs beste verstand. Außerdem war Samnium alles andere als ein zentral gelenkter Staat, es war ein buntes Konglomerat von Bergkantonen; hier gab es keinen politischen Mittelpunkt, gegen den der Gegner den zusammengefaßten Einsatz seiner Waffen hätte richten können. So war der Krieg eine Folge von zahlreichen Eroberungs- und Beutezügen, die an Führung und Mannschaft der Römer besonders hohe Anforderungen stellten. Anlaß zum Kriege soll angeblich das Bündnis zwischen Rom und Neapel (326/25 nach der Chronologie der Annalisten) gewesen sein, aber die Vorgänge, die zu dem foedus aequum zwischen Rom und Neapel führten, sind durch die Annalistik gefärbt. Ob es wahr ist, daß Neapel einen Angriff auf das mit den Römern verbündete Capua gewagt hat, ist immerhin zweifelhaft, denn in der Vorgeschichte spielt die römische Propaganda bei den Annalisten eine große Rolle, auch die Hilfesendung der Tarentiner für Neapel ist verdächtig. Neapel aber blieb als mit Rom verbündete Stadt im Besitz seiner Autonomie, die griechischen Beamten der Stadt amtierten weiter, auch der Rat (bule), der hier synkletos hieß, was von den Römern als griechisches Äquivalent für senatus übernommen worden ist. Der Krieg zwischen Rom und den Samniten brachte den römischen Waffen eine schwere Niederlage: das in Samnium eingedrungene römische Heer wurde in den Caudinischen Pässen eingeschlossen, zur Kapitulation gezwungen und unter das Joch geschickt (321). Sieger war der samnitische Feldherr Gavius Pontius, er behielt 600 römische Ritter als Geiseln für die Einhaltung des Kapitulationsvertrages zurück. Erst drei Jahre später (318) gingen die Kriegshandlungen weiter: die Römer verlegten den Kriegsschauplatz nach Apulien (Gründung der latinischen Kolonie Luceria 315), aber erst seit 314 waren sie eindeutig im Vorteil, Fregellae, die wichtige Sperrfeste im Tal des Liris, wurde von den Römern zurückerobert (313), Calatia und Nola unterworfen.