Im Jahre 50 v. Chr. hatte sich die Weltlage grundlegend verändert. Von den drei großen Machthabern Roms waren nur noch zwei übriggeblieben, Caesar und Pompejus. Der dritte, Crassus, war drei Jahre zuvor in dem fernen Mesopotamien auf dem Partherfeldzug umgekommen. Und dabei hatte Crassus für seine Intervention im Partherreich sich nicht einmal einen ungünstigen Zeitpunkt ausgesucht. Im Jahre 57 war nämlich der Partherkönig Phraates III. ermordet worden. Von den Verschwörern hatte sich Mithradates nach Syrien zu A. Gabinius geflüchtet, dieser aber hatte sich anerboten, ihn nach Parthien zurückzuführen. Crassus selbst aber handelte wie so manche Machthaber in alter und neuerer Zeit: er begann den Krieg gegen die Parther ohne Kriegserklärung (54 v. Chr.). Dabei existierten zwischen Rom und Parthien kaum irgendwelche Differenzen, Crassus' Beweggründe waren rein persönlicher Natur: er wollte auf den Spuren Alexanders d. Gr. die Macht der Römer möglichst weit nach dem Osten vorschieben und sich hier eine Hausmacht gründen nach dem Vorbild seiner Genossen im Triumvirat. Mit den Königen von Armenien, Artavasdes, und von Osrhoene, Abgaros, hatte sich Crassus verbündet. Nach einem ersten Einfall in parthisches Gebiet zog er sich noch im gleichen Jahr (54) wieder in die syrische Provinz zurück. Im Jahre 53 aber machte er Ernst, sein Ziel war die große Stadt Seleukeia am Tigris. Der
Kampfestaktik der schwerbewaffneten parthischen Panzerreiterei aber waren die Römer nicht gewachsen, dazu hatte Crassus in dem Reichsfeldherrn der Parther, dem Surenas, einen überlegenen Gegenspieler. Die Römer unterlagen bei dem alten Carrhae (Harran) im nordwestlichen Zweistromland, Crassus hatte als Feldherr vollkommen versagt; er wurde von den Parthern, als er Verhandlungen mit ihnen aufgenommen hatte, niedergemacht, nur der vierte Teil seines großen Heeres (es hatte 40000 Mann gezählt) konnte sich nach Syrien über den Euphrat in Sicherheit bringen. Crassus' Untergang rief in Rom einen tiefen Eindruck hervor. Von seiner Persönlichkeit ist wenig Gutes zu berichten: Crassus war ein Kapitalist und Ausbeuter reinsten Wassers, eine brutale Wolfsfigur und insofern ein echter Repräsentant dieser an Idealen so armen, an Machtgier aber so reichen Epoche der späteren Republik.
In Rom aber waren die Jahre von 54 bis 50 v. Chr. eine Periode der schlimmsten Anarchie, ein Zustand, für den nicht zum wenigsten Pompejus die Verantwortung trägt. Im Jahre 54 war Julia, Caesars Tochter und Pompejus' Gattin, im Kindbett gestorben, von beiden zutiefst betrauert. Damit war das Band zwischen Caesar und Pompejus zerrissen, denn Julia hatte den beiden Männern immer wieder zum Guten geraten. In den Jahren 54 und 53 hatte es in Rom keine regulären Beamtenwahlen mehr gegeben, in der Hauptstadt herrschte der Terror, der sich in den Banden des P. Clodius und Milo verkörperte. Ihnen mußte sich mehrfach sogar Pompejus beugen. Am 18. Januar 52 fand Clodius in einem Tumult auf der Via Appia den Tod, man verbrannte seine Leiche in der
Curia Hostilia, wobei das Gebäude in Flammen aufging. Jetzt endlich raffte sich der Senat zum Handeln auf: er bestellte (im Schaltmonat des Jahres 52) Pompejus zum consul sine coilega Das war ein staatsrechtliches Novum, Pompejus hatte sich jedoch geweigert, die Diktatur zu übernehmen. Der Bruch zwischen dem Senat und dem neuen Consul war damit zwar geheilt, das Interregnum des Pompejus aber wurde dadurch beendet, daß dieser seinen neuen Schwiegervater, Q. Caecilius Metellus Scipio, zu seinem Kollegen im Consulat wählen ließ (August 52). Gerade Metellus Scipio hat zur Verschärfung des Gegensatzes zwischen Pompejus und Caesar wesentlich beigetragen. Eine lex Pompeia vom Jahre 52 bestimmte, daß die Magistrate nicht mehr unmittelbar nach Ablauf der Amtszeit, sondern erst nach einem Intervall von fünf Jahren in die Provinzen hinausgesandt werden sollten, eine Anordnung, die für Caesar deswegen bedrohlichen Charakter hatte, weil ihm nunmehr aus der Zahl der Consulare ohne weiteres ein Nachfolger bestellt werden konnte. Noch schlimmer aber war eine neue Wahlordnung. Sie untersagte die Bewerbung um das Consulat in Abwesenheit. Wenn Pompejus sich herbeiließ, auf dringende Vorstellungen Caesars dem Gesetz nachträglich eine Klausei beizufügen, wonach Caesar von der neuen Vorschrift ausgenommen werden sollte, so war dies rechtlich ohne Bedeutung. Pompejus hat sich im übrigen sehr schwankend gezeigt, auf einen vollen Bruch mit Caesar wollte er es jedoch nicht ankommen lassen. Sechsmal konnte im Jahre 51 das Zustandekommen eines Beschlusses über Gallien im Senat verhindert werden, aber Caesars Schicksal hing an einem seidenen Faden, er mußte damit rechnen, im Jahre 49 einen Nachfolger in Gallien zu erhalten. Es war klar, daß seine Feinde in Rom ihn dann zur Rechenschaft ziehen würden. Wie lange konnte er das alte Spiel fortsetzen, durch gekaufte Volkstribunen die Beschlüsse des Senats zu verhindern? Im Jahre 50 hatten sich die Gegensätze bis aufs äußerste zugespitzt, als Caesars Trabant, der Volkstribun Scribonius Curio im Senat beantragte, Caesar und Pompejus sollten beide ihre Heere entlassen und auf ihre Provinzen verzichten. Die Abstimmung am 1. Dezember 50 brachte einen überwältigenden Sieg für Curio: sein Antrag wurde mit 370 Stimmen bei nur 22 Gegenstimmen angenommen. Die Mehrheit des Senats war für den Frieden und gegen den Bürgerkrieg, der sich bereits am Horizont abzeichnete - es existierte jedoch eine kleine, aber sehr tatkräftige Gruppe von Feinden Caesars, die ihn um jeden Preis demütigen und sogar vernichten wollte. Zu diesen Unversöhnlichen gehörten M. Porcius Cato, C. Claudius Marcellus (einer der Consuln des Jahres 50), Metellus Scipio und auch Pompejus, der ganz in das Fahrwasser dieser Ultras geraten war. Es war eine ganz und gar ungesetzliche Handlung, wenn der Consul Marcellus wenige Tage später den Staatsnotstand erklärte und Pompejus ein Schwert überreichte, damit dieser das Vaterland beschütze. Mit Recht hat Caesar diese Handlung später als den Beginn des Bürgerkrieges (initium tumultus) bezeichnet. Die Versuche moderner Historiker, den Consul Claudius Marcellus in Schutz zu nehmen, gehen ganz in die Irre. Pompejus begab sich zu seinen Legionen nach Campanien, Curio versuchte den Aushebungsbefehl der Consuln zu sabotieren, jedoch ohne Erfolg. Caesar war immer noch bereit, das Imperium niederzulegen, wenn auch Pompejus dazu bereit sei. Er wollte sich mit dem unbedeutenden Illyricum und einer einzigen Legion, die offenbar für seinen persönlichen Schutz gedacht war, begnügen. Darauf ließ sich aber der Senat nicht ein. In der Senatssitzung vom 7. Januar 49 wurde beschlossen, Caesar in aller Form abzuberufen und L. Domitius Ahenobarbus zu seinem Nachfolger im Jenseitigen Gallien zu bestellen. Wenn Caesar sich um das Consulat bewerben wolle, so möge er sich in Rom einfinden. Als die tribunizische Interzession ausgesprochen wurde, faßte der Senat das senatus consultum ultimum. Pompejus gab sich sehr zuversichtlich, während Caesars Position durch den Übergang seines Legaten T. Labienus zu den Optimaten (jedenfalls noch vor Mitte Januar) geschwächt erschien. Der Bürgerkrieg, den eigentlich niemand gewollt hatte, stand vor der Tür, er ist in der Nacht vom 10. zum 11. Januar 49 ausgebrochen, nachdem Caesar den Befehl zum Übergang über den Rubico, den Grenzfluß zwischen der Provinz Gallia