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Das Land Ägypten wurde einem römischen Ritter als Vizekönig unterstellt, der erste in der langen Reihe ist Cornelius Gallus, der sich auch als Dichter einen berühmten Namen gemacht hat. Der Statthalter führte den Titel  praefectus Aegypti et Alexandreae,  ihm unterstand eine Besatzung von drei römischen Legionen. Den Senatoren aber und den  equites illustres  war es untersagt, das Land ohne eine besondere Erlaubnis des Prinzeps zu betreten. Auch sonst wurden im Osten neue Verwaltungsmaßnahmen getroffen. So blieb Galatien, dessen wehrhafte Bevölkerung die Römer schätzen gelernt hatten, zunächst als Vasallenstaat bestehen, bis es im Jahre 25 in eine römische Provinz umgewandelt wurde.

Nach Rom zurückgekehrt, ordnete der junge Caesar an, den Janustempel zu schließen (Sommer 29 v. Chr.). Im August feierte er einen glänzenden dreifachen Triumph: über die Illyrer, wegen des Sieges bei Actium, über Kleopatra und Ägypten. Die Bürgerkriege waren zu Ende, aus dem Kampf um die

Führerschaft im Staate war der junge Caesar (Octavian) als alleiniger Sieger hervorgegangen. Er war nun an einem Wendepunkt seines Lebens angelangt. Was sollte weiter werden? Die Antwort auf diese Frage haben die nächsten Jahre, insbesondere die Neuordnungen der Jahre 27 und 23 v. Chr., gegeben. Der Weg führte innenpolitisch zur Monarchie, außenpolitisch aber führte er zum Verzicht. Damit war die große Linie vorgezeichnet, die auch für die Politik der Nachfolger des ersten Prinzeps bestimmend geblieben ist.

ZWEITER ABSCHNITT DIE KAISERZEIT

l. Entstehung und Wesen des Prinzipats

Das Prinzipat ist nicht an einem Tag erbaut worden. Es ist im wesentlichen die persönliche Schöpfung des Octavian-Augustus. Dieser geborene Staatsmann hat mit der Begründung des Prinzipats eine neue Staatsform in die Verfassungsgeschichte des Abendlandes eingefügt. Doch ist das Prinzipat unter Augustus nicht fertig geworden, durch die Vererbung ist aber praktisch das Kaisertum in Rom begründet worden, das bis zum Ausgang des Altertums die römische Geschichte bestimmt hat. Die übliche Gegenüberstellung des Prinzipats und des Dominats entbehrt der historischen Begründung. Dabei bleibt es einerlei, ob man das Dominat schon mit Diokletian oder erst mit Constantin I. beginnen läßt. Abgesehen davon, daß sich auch schon  vor  Diokletian Kaiser als  «domini»  bezeichnen ließen wie Domitian, ist der Übergang zum <autokraten Kaisertum) (W. Enßlin) gleitend, er ist nicht auf ein bestimmtes Jahr festzulegen. Ein besonders scharfer Bruch zeigt sich bereits unter Septimius Severus (193-211) und seiner Dynastie. Auch Aurelian ist kein echter Prinzeps mehr gewesen.

Die mit Augustus beginnende Periode der römischen Geschichte bezeichnet man allgemein als die Kaiserzeit. Der Name <Kaiser> ist von Caesar abgeleitet, dem Adoptivvater und Vorläufer des Augustus. Caesar hat allerdings ganz andere Ziele als Augustus verfolgt, in seinem Streben hat er jedoch schwere psychologische Fehler begangen, die sein Erbe Augustus mit Bedacht vermieden hat. Augustus hat vielmehr mit höchster staatsmännischer Weisheit monarchische und republikanische Elemente in dem Neubau des römischen Staates miteinander verschmolzen. Unzweifelhaft war mit Augustus die Monarchie im Kommen, aber sie kam auf leisen Sohlen, und der Streit in der modernen Forschung, ob die Schöpfung des Augustus als Monarchie oder als erneuerte Republik  (respublica restituta)  zu bezeichnen ist, hat seine guten Gründe. Die Entstehung des

Prinzipats wird transparent auf dem Hintergrund der soziologischen Entwicklung der späteren römischen Republik. Schon in der  res publica libera  gab es die  principes,  eine Reihe von führenden Männern auf dem Gebiet der Politik, denen durch allgemeine Zustimmung die  auctoritas  zugebilligt wurde, eine Eigenschaft, die für die Herausbildung des Prinzipats von ganz grundlegender Bedeutung geworden ist. Die Principes der republikanischen Zeit, zumeist ehemalige Consules  (viri consulares),  verfügen über Gefolgschaften  (clientelae),  mit denen sie sich in einem gegenseitigen Treueverhältnis verbunden fühlen. In politisch bewegten Zeiten findet sich gelegentlich auch die feierliche Eidesleistung der Gefolgschaft für den  dux partium,  wie z. B. in dem Treueid der Italiker für Livius Drusus im Jahre 91 v. Chr. (s. S. 147). Auch der Treueid für den Diktator Caesar im Jahre 44 wäre in diesem Zusammenhang zu nennen. Hat doch Caesar damals den Versuch unternommen, das alte zersplitterte Gefolgschaftswesen zu einem Gesamtpatronat seiner Person über die ganze römische Bürgerschaft auszubauen, eine Absicht, die aber durch seinen jähen Tod vereitelt worden ist. Eine wichtige Vorstufe für die Entwicklung im Prinzipat ist der Gefolgschaftseid der Bevölkerung des Westens im Jahre 32 für den jungen Caesar (s. S. 213). Man hat diesen Eid als eine Art von  suffrage universel für den Erben des großen Caesar bezeichnet. Sachlich war es, wie gesagt, ein Gefolgschaftseid, kein Fahneneid; wer ihn leistete, begab sich in das Patronat des Gefolgschaftsführers, er übernahm die Verpflichtung, mit der Waffe in der Hand für ihn einzutreten. Bei dem Regierungsantritt der späteren Principes hat die Reichsbevölkerung immer wieder diesen Treueid schwören müssen, was natürlich zu einer gewissen Abnutzung des Eides geführt hat.

Die Wurzeln des Gefolgschaftseides liegen in den Patrozinien der republikanischen Principes. Dabei wäre zu beachten, daß dieses Patrozinienwesen seit Marius, aber auch durch Sulla und

Pompejus, eine Veränderung, eine gewisse Militarisierung erfahren hatte. An die Stelle des bürgerlichen Patronus trat der Feldherr, der Imperator, an die Stelle der Klienten traten die Soldaten und Veteranen. Es ist die spezifische Leistung und Idee des jungen Caesar, mehr oder weniger alle Gefolgschaften unter seinen persönlichen Schutz vereinigt und dadurch eine neue breite Grundlage für seine überragende Stellung im römischen Staate geschaffen zu haben.

Von den drei Triumvirn des Jahres 43 v. Chr. war am Ende des Bürgerkrieges (30 v. Chr.) der 33jährige junge Caesar allein übriggeblieben. Allerdings hatte der Titel <Triumvir> spätestens mit der Erklärung des Antonius zum  hostis,  wenn nicht schon im Jahre 36, mit der Absetzung des Lepidus, seinen Sinn verloren. Aber der junge Caesar hat auch  nach  dem Siege über Antonius und Kleopatra auf die Rechte und Befugnisse, die ihm aus der Triumviralgewalt zuflossen, keineswegs verzichtet. Sie bildeten vielmehr auch weiterhin die Grundlage seiner Stellung. Dazu kam das Consulat, das er - seit 31 v. Chr. Jahr um Jahr - bekleidete. Die Zeitspanne zwischen 30 und Anfang 27 v. Chr. ist zweifellos eine ganz entscheidende Epoche im Leben des späteren Prinzeps, aber auch in der Vorgeschichte der von ihm begründeten neuen Staatsform. Bereits seit dem Jahre 36 verfügte übrigens der junge Caesar über die tribunizischen Ehrenrechte, vor allem über die  sacrosanctitas,  dazu wurde im Jahre 30 das  ius auxilii ferendi  hinzugefügt. Von einem Teil der modernen Forschung werden diese Jahre (von Ende 30 v. Chr. bis zum 13. Januar 27) als die Romulus-Epoche des jungen Caesar charakterisiert, aber diese Bezeichnung erscheint nicht sinnvoll, zumal sie auf Voraussetzungen beruht, die alles andere als stichhaltig sind. Was aber sagt der Kaiser Augustus selbst von dieser Zeit? In seinen  Res gestae  (c. 34) heißt es, er habe in seinem 6. und 7. Consulat (28 und 27 v. Chr.) den Staat in die Entscheidung des Senats und Volks übertragen - nach Auslöschung der Bürgerkriege, unter Zustimmung der