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Kaiser bemüht, die Sonderstellung der freien Städte zu respektieren, aber der allgemeine wirtschaftliche Niedergang, der gegen Ende des 2. Jh. n. Chr. einsetzte, war nicht aufzuhalten, eine Entwicklung, die weder dem bösen Willen der Bürokratie des Reiches noch dem Versagen des städtischen Bürgertums zur Last gelegt werden kann.

Das Rückgrat der Reichsverwaltung unter dem Prinzipat bildeten die  Finanzen.  Man kann sich unschwer vorstellen, wie groß die finanziellen Lasten waren, die durch den Prinzeps getragen werden mußten: die Kosten der Verwaltung, der Sold für das Heer und die Flotte, die Lasten für die Getreideversorgung der Hauptstadt, für die Spiele und für zahlreiche öffentliche Bauten in Rom, in Italien und in den Provinzen. Allerdings haben es die Kaiser verstanden, sich entsprechende Einkünfte durch Steuern zu sichern. An erster Stelle sind die Tribute der Provinzen zu nennen, sie bestanden aus der Grundsteuer, der Kopfsteuer und aus so manchen indirekten Steuern und Zöllen. Für die Erhebung der Zölle war das Reich in eine Anzahl von Zollbezirken eingeteilt, die in der Regel mehrere Provinzen umfaßten. Auch die römischen Bürger wurden zu indirekten Steuern herangezogen, die wichtigste und für die öffentliche Hand ertragreichste war die Erbschaftssteuer. Natürlich flossen dem Prinzeps aus seinen Besitzungen, den Bergwerken, Weiden, Domänen, große Einnahmen zu, und nicht zuletzt brachte das Finanzsystem, das in Ägypten nach dem Vorbild der Ptolemäer funktionierte, enorme Beträge.

Auf dem Gebiet der zentralen Verwaltung der Finanzen hat Augustus eine epochemachende Neuerung durchgeführt. Bis zum Jahre  6  n. Chr. war das  aerarium populi Romani  die einzige Hauptkasse gewesen. In diesem Jahr aber gründete Augustus das aerarium militare,  seine Gelder waren zur Versorgung der Veteranen bestimmt. Gespeist wurde die neue Kasse durch die Erbschafts- und Auktionssteuer, daneben aber auch durch kaiserliche Zuwendungen, die  impensae  (vgl.  Res gest. c.  17).

Außerdem gab es eine ganze Reihe von Spezialkassen in Rom und in den Provinzen, die  fisci.  Der Kaiser Claudius ist es gewesen, der die  fisci  in Rom zu einer neuen zentralen Kasse zusammengefaßt hat  (fiscus Caesaris).  Seit Claudius gewöhnten sich die Kaiser daran, den Fiscus als ihr Privatvermögen zu betrachten. Der Vorsteher dieser Kasse führte den Titel  «a rationibus»,  unter Claudius war es Pallas. Am Ende des 1. Jh. n. Chr. ist aus diesem Amt so etwas wie ein <Reichsfinanzministerium> geworden, seit Hadrian steht an seiner Spitze ein römischer Ritter. Neben dem  fiscus Caesaris gibt es noch das  patrimonium Caesaris,  es ist das Erbgut oder Privatvermögen der späteren Principes, ein Besitz, der sich in starker Vermehrung, vor allem durch Erbschaften und Konfiskationen, befunden hat. Seit den Flaviern, die das Patrimonium der Julier und Claudier übernommen haben, ist dies das Krongut (nicht mehr das Erbgut), aus dem nunmehr wieder das private Erbgut ausgeschieden wird. Will man die Macht und den Einfluß des Prinzeps richtig beurteilen, so ist nicht zu übersehen, daß der Kaiser nicht nur der mächtigste, sondern zugleich auch der bei weitem reichste Mann im ganzen Imperium gewesen ist. Ihm gehörte die gesamte ehemalige Staatsdomäne in den Provinzen, die er zur Verwaltung vom Senat übernommen hatte, im besonderen das ehemalige hellenistische Königsland (die  chora basilike)  in Ägypten, Kappadokien, Judäa, später auch in Mauretanien. Die Domänen waren zur besseren Verwaltung in riesigen Komplexen  (tractus) zusammengefaßt. Dies gilt insbesondere für Afrika. Hier waren nach der Niederwerfung Karthagos große Besitzungen in Domänen des römischen Staates umgewandelt worden, Plinius (n. h. XVIII 94) zufolge hätten nur sechs Herren die Hälfte der ganzen Provinz Africa besessen, sie seien von Nero getötet worden. Mag diese Angabe vielleicht auch übertrieben sein, sie ist dennoch sehr aufschlußreich. Für die Steuererhebung fungierte zunächst noch das System der Publikanen, aus der Zeit der Republik unrühmlichst bekannt. Aber mit der fortschreitenden Entwicklung der Hohen Kaiserzeit verdrängte der Staat allmählich die Gesellschaften der Steuerpächter (societates publicanorum),  das private Kapital wurde immer mehr ausgeschaltet, die Entwicklung zu einer vom Staat reglementierten Wirtschaft zeichnete sich ab, sie hat damals wie heute der Menschheit wenig Segen gebracht.

Eine andere Säule des Prinzipats war das  Heer,  und zwar war es ein stehendes Heer, im Gegensatz zum Milizheer der römischen Republik. Eine der wichtigsten Aufgaben des Augustus war es gewesen, die riesigen Heeresmassen der Triumviratszeit zu ordnen und zu versorgen. Augustus ist dieser nicht einfachen Aufgabe, nimmt man alles in allem, in hervorragender Weise gerecht geworden. Er hat das Heer so organisiert, daß der Staat es zu tragen vermochte und daß die Reichsgrenzen gesichert waren. Das Heer bildete vorwiegend (nicht ausschließlich) den Grenzschutz nach dem Grundsatz der augusteischen Politik:  coercere intra terminos imperium.  Im übrigen hat Augustus das Heer zahlenmäßig beträchtlich vermindert: während er nach Actium 50 Legionen unter seinen Fahnen hatte, wurde die Zahl später auf 25 herabgesetzt. Die Verteilung (Dislokation) des Heeres ist sehr aufschlußreich. Der Schwerpunkt lag in Germanien, hier standen insgesamt acht Legionen, davon die Hälfte im Oberen, die andere Hälfte im Unteren Germanien. Das Zentrum der römischen Macht im Orient, die Provinz Syrien, hatte vier Legionen, Pannonien und Spanien je drei, Mösien, Dalmatien, Ägypten je zwei und Africa (als einzige senatorische Provinz) eine Legion. Die Aufreihung des Heeres an den überlangen Flußgrenzen tritt in dieser Aufstellung klar zutage. In den Legionen dienten grundsätzlich nur römische Bürger. Wer als Nichtbürger in eine Legion eintrat, erhielt das römische Bürgerrecht. Der Masse der Nichtbürger aber waren die sog. Hilfstruppen  (auxilia) vorbehalten. Eine Sonderstellung besaßen die Prätorianer, zunächst neun Kohorten, später, seit Caligula oder Claudius, zwölf. Zu den Sondereinheiten gehören außerdem die speculatores  und die  equites singulares imperatoris.  Der numerus frumentariorum  ist dagegen erst unter Hadrian geschaffen worden. Als Sicherheitstruppen für die Reichshauptstadt dienten die  cohortes urbanae  und die  cohortes vigilum,  die letzteren sieben an der Zahl.