»Richtig«, erwidert sie. Der Geist der Vergangenheit. Sie hat das Bild von Mr. Whitby in Schwarz und Olivgrün vor Augen, den sie aus der Ferne gesehen hat und der jetzt auch ein Geist ist. »In diesem Gebäude habe ich angefangen. Ein bisschen vor Ihrer Zeit«, sagt sie. »Dann bin ich hierher umgezogen.« Sie will ihm klar machen, dass sie auch in diesem Gebäude tätig war. Im nächsten Moment fühlt sie sich deshalb ein wenig albern, weil diese Tatsache schließlich allgemein bekannt ist.
Dr. Ramie trägt weiter ihre Fälle vor: ein Tod im Gefängnis ohne verdächtige Begleitumstände, doch dem Gesetz nach muss jeder, der im Gefängnis stirbt, in die Gerichtsmedizin. Ein Mann wurde tot auf einem Parkplatz gefunden, vermutlich erfroren. Eine Frau, die an Diabetes litt, ist beim Aussteigen aus dem Auto aus heiterem Himmel tot umgefallen. Ein plötzlicher Kindstod. Und ein Neunzehnjähriger, der tot mitten auf der Straße lag, möglicherweise aus einem fahrenden Auto erschossen.
»Ich habe einen Gerichtstermin in Chesterfield«, beendet Dr. Ramie ihre Ausführungen. »Jemand muss mich hinfahren. Mein Auto ist schon wieder in der Werkstatt.«
»Ich bringe Sie hin«, erbietet Marino an und zwinkert ihr zu.
Sie macht ein entsetztes Gesicht.
Alle wollen aufstehen, aber Dr. Marcus hält sie zurück. »Bevor Sie gehen«, sagt er, »möchte ich Sie um Ihre Hilfe bitten. Wahrscheinlich können Sie auch ein bisschen Hirngymnastik gebrauchen. Wie Sie wissen, veranstaltet das Institut einen weiteren Lehrgang zum Thema Ermittlung von Todesursachen, und wie immer hat man mich gebeten, einen Vortrag über die Gerichtsmedizin zu halten. Ich habe mir gedacht, ich probiere in dieser Runde einmal ein paar Testfälle aus, da wir heute schließlich eine Expertin in unserer Mitte haben.«
Dreckskerl, denkt Scarpetta. So wird ihre Zusammenarbeit also aussehen. Das Gespräch in der Bibliothek hat überhaupt nichts geändert.
Er hält inne und lässt seinen Blick über den Tisch schweifen. »Eine zwanzigjährige Weiße«, beginnt er, »ist in der siebten Woche schwanger. Ihr Freund tritt sie in den Bauch. Sie ruft die Polizei und wird ins Krankenhaus eingeliefert. Einige Stunden später stößt sie den Fötus und die Placenta ab. Die Polizei verständigt mich. Was tue ich?«
Niemand antwortet. Offensichtlich sind Dr. Marcus’ Mitarbeiter keine Denksportaufgaben gewohnt, denn sie starren ihn einfach nur an.
»Kommen Sie«, drängt er mit einem Lächeln. »Sagen wir mal, ich hätte gerade so einen Anruf erhalten, Dr. Ramie.«
»Sir?« Wieder errötet sie.
»Los, erklären Sie mir, wie ich mich verhalten soll, Dr. Ramie.«
»So wie bei einem Tod auf dem Operationstisch?«, mutmaßt sie, als hätte eine außerirdische Macht sie soeben ihrer jahrelangen medizinischen Ausbildung beraubt.
»Sonst noch jemand?«, fragt Dr. Marcus. »Dr. Scarpetta?« Er spricht ihren Namen betont langsam aus, als wolle er hervorheben, dass er sie nicht mehr Kay nennt. »Hatten Sie je so einen Fall?«
»Leider ja«, antwortet sie.
»Dann verraten Sie uns doch bitte, wie er juristisch aussieht«, fordert er sie scheinbar freundlich auf.
»Eine Schwangere zu verprügeln ist ganz eindeutig eine Straftat«, erwidert sie. »Und deshalb würde ich auf dem Formular CME-1 den Tod dieses Fötus als Tötungsdelikt bezeichnen.«
»Interessant.« Dr. Marcus sieht sich am Tisch um und feuert dann den nächsten Schuss auf sie ab. »In Ihrem Anfangsbericht würde also Tötungsdelikt stehen. Wäre das nicht ein wenig kühn? Schließlich ist es Aufgabe der Polizei und nicht unsere, festzustellen, ob Vorsatz vorliegt.«
Hinterhältiger Mistkerl, denkt sie. »Dem Gesetz nach ist es unsere Aufgabe, Ursache und Art des Todes zu bestimmen«, entgegnet sie. »Wie Sie sich möglicherweise erinnern, wurde dieser Paragraph in den späten Neunzigern geändert, nachdem ein Mann einer Frau in den Bauch geschossen hatte. Sie überlebte, aber ihr ungeborenes Kind starb. In dem Szenario, das Sie uns eben geschildert haben, Dr. Marcus, würde ich vorschlagen, dass Sie den Fötus herbringen lassen. Obduzieren Sie ihn, und geben Sie ihm eine Fallnummer. Auf dem Totenschein mit dem gelben Rand gibt es keine Zeile für Todesart, weshalb Sie unter die Rubrik Todesursache eintragen müssen: Tod des Fötus im Mutterleib in Folge eines Übergriffs auf die Mutter. Sie müssen einen Totenschein mit gelbem Rand nehmen, da der Fötus ja nicht geboren wurde. Heften Sie der Fallakte eine Kopie bei, da der Totenschein in einem Jahr, wenn das Amt für Statistik seine Daten komplettiert hat, nicht mehr existieren wird.«
»Und was machen wir mit dem Fötus?«, fragt Dr. Marcus, nun nicht mehr so freundlich.
»Das hängt von der Familie ab.«
»Er ist nicht einmal zehn Zentimeter groß. Das reicht nicht für eine Beerdigung.«
»Dann legen Sie ihn in Formalin ein. Geben Sie ihn der Familie, und lassen Sie sie selbst entscheiden.«
»Und ich soll es als Tötungsdelikt bezeichnen«, sagt er kühl.
»So will es das neue Gesetz«, erinnert sie ihn. »In Virginia ist ein Angriff in der Absicht, Familienmitglieder, ob nun geboren oder nicht, zu töten, ein Kapitalverbrechen. Selbst wenn Sie den Vorsatz nicht nachweisen können und die Anklage schließlich auf Körperverletzung zum Schaden der Mutter lautet, steht darauf dieselbe Strafe wie auf Mord. Beim Weg durch die Instanzen wird dann irgendwann Totschlag oder Ähnliches daraus. Der springende Punkt ist, dass kein Vorsatz vorliegen muss. Der Fötus muss nicht einmal lebensfähig gewesen sein. Es hat in jedem Fall ein Gewaltverbrechen stattgefunden.«
»Irgendwelche Einwände?«, fragt Dr. Marcus seine Mitarbeiter. »Keine Anmerkungen?«
Niemand antwortet, nicht einmal Fielding.
»Dann versuchen wir es mit einem anderen Fall«, verkündet Dr. Marcus mit einem verkniffenen Lächeln.
Nur zu, denkt Scarpetta. Mach schon, du mieser Hund.
»Ein junger Mann liegt in einem Hospiz«, beginnt Dr. Marcus. »Er wird an AIDS sterben und bittet den Arzt, den Stecker zu ziehen. Als dieser die lebenserhaltenden Maschinen abschaltet, stirbt der Patient. Ist das ein Fall für die Gerichtsmedizin oder nicht? Handelt es sich um ein Tötungsdelikt? Warum fragen wir nicht wieder unsere Gastexpertin? Hat der Arzt ein Tötungsdelikt begangen?«
»Es ist ein natürlicher Tod, solange der Arzt dem Patienten keine Kugel in den Kopf jagt«, erwidert Scarpetta.
»Aha. Dann sind Sie also eine Befürworterin der Euthanasie.«
»Zustimmung im Vollbesitz der geistigen Kräfte ist ein sehr schwammiger Begriff.« Sie geht nicht auf seine alberne Anschuldigung ein. »Häufig leidet der Patient an Depressionen, und jemand in diesem Zustand kann keine Entscheidung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte fällen. Es ist eher eine gesellschaftliche Frage.«
»Darf ich Ihre Ausführungen erläutern?«, sagt Dr. Marcus.
»Ich bitte darum.«
»Da liegt also ein Mann im Hospiz und meint: ›Ich glaube, ich möchte heute sterben.‹ Soll sein Hausarzt dieser Bitte entsprechen?«
»Tatsache ist, dass ein Patient in einem Hospiz bereits über diese Möglichkeit verfügt. Er kann beschließen zu sterben«, erwidert sie. »Er kann Morphium gegen die Schmerzen bekommen, wann immer er das wünscht, also bittet er einfach um mehr, schläft ein und stirbt an einer Überdosis. Er kann ein Armband mit der Aufschrift ›Nicht wiederbeleben‹ tragen. Dann müssen die Sanitäter ihn auch nicht zurückholen. Und so stirbt er, wahrscheinlich, ohne dass das für jemanden Konsequenzen hat.«
»Aber hätte es das nicht in unserem Fall?«, beharrt Dr. Marcus. Sein mageres Gesicht ist starr vor Wut, als er sie finster anblickt.